zurück zur Klosterseite

Die Benediktinerabtei Ettal
in Geschichte und Gegenwart

Vorgeschichte

Gründung
Gründungsmotive
Gründungslegende
30jähriger Krieg

1709 bis 1803
Abt Placidus Seiz &
die Ritterakademie

Der Klosterbrand von 1744

Säkularisation
Ende des alten Ettal
Klostergut 1803-1900

Wiederbegründung
Ettal heute

 

Säkularisation in Ettal

Unter den Klöstern im altbayerischen und oberpfälzer Raum bildete die Abtei Ettal in mehrfacher Hinsicht eine einzigartige Erscheinung. Zum einen war Ettal nach Tegernsee und Niederaltaich der drittgrößte Besitzkomplex mit einem Anlagewert von etwa 1 1/2 Millionen Gulden. Dies entsprach einem Riesenbesitz, der im Adels- und bürgerlichen Bereich in dieser Form in Bayern sonst nicht anzutreffen war. Zum zweiten war Ettal zusammen mit den Nachbarabteien Benediktbeuern und Tegernsee das dritte klösterliche Hochgericht Altbayerns. Die gesamte Gerichtsbarkeit lag beim Abt und seinem Konvent. Nicht nur die Nieder- und Urkundsgerichtsbarkeit, sondern die rechtliche Behandlung und die Aburteilung jener Verbrechen, auf die nach der staatlichen Gesetzgebung die Todesstrafe stand, war dem Kloster Ettal übertragen. Eine dritte Besonderheit bildet die räumliche Geschlossenheit des Herrschafts- und Verwaltungsgebietes des Klosters, das etwa 3.400-3.600 Einwohner umfaßte. Zudem ist Ettal wegen seines Standortes mehr als andere Klöster Bayerns unmittelbarer Siedlungsträger. Die Ettaler Forsten hatten im Jahr 1800 einen Gesamtumfang von 11.760 ha. Diesen Hintergrund muß man kennen, um die Gründe, die zur Säkularisation führten zu verstehen. Der letzte Abt von Ettal ist innerhalb der Säkularisationslandschaft des Jahres 1803 der einzige, in dessen Person sich unmittelbar und im ganzen auch dauernder und standfester Widerstand gegen die Klosteraufhebung verwirklicht hat. Alphons Hafner erkannte den Kern des Rechtsproblems der Säkularisation und hat als einziger dieses Problem offengelegt.