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Die Säkularisation 1803
Pater Dr. Josef Kastner OSB
 

Benediktinerabtei Ettal > Kloster > Pater Dr. Josef Kastner OSB (+): Die Säkularisation von Kloster Ettal 1803

Der Angriff des bayerischen Staates
auf die Prälatenklöster

Die Säkularisation von Kloster Ettal - 18.03.1803

P. Josef Kastner (+), Ettal

Das endgültige Aus für das Kloster Ettal kam am 18. März 1803 in der Gestalt des Landrichters Theobald Thoma von Schwangau, der den Auftrag des Separates für Klostersachen in der Tasche trug, das Kloster für erloschen zu erklären und die endgültige Abwicklung der Auflösung zu organisieren. Abt und Mönche versammelte er im Kapitelsaal, trug die Hiobsbotschaft vor und gab Anweisungen und Verhaltensmaßregeln bekannt.

Der Termin seiner Ankunft war streng geheimgehalten worden. Mit dem Überraschungseffekt einer Polizeiaktion versuchte der Staat zu verhindern, dass Werte unbemerkt beiseite geschafft wurden („Distraktionsgefahr“). Der durch Misswirtschaft und Kriege ausgeblutete Staat brauchte dringend Geld. Dies erhoffte er durch die Enteignung und anschließende Versteigerung des Klostervermögens „sämtlicher ständischer Manns- und Frauenklöster der oberen alten Churlanden infolge höchsten Reskripts 17. Hornung 1803“ in reichlichem Maße zu erhalten („Instruktion“ für die Aufhebungskommissare). So war Eile geboten und alles zu tun, damit auch keine Diskussionen und Proteste bei der Bevölkerung entstünden, die das Jahrhundertwerk in Frage stellen könnten.

In seiner Not oder Eile nahm es der bayerische Staat mit Recht und Gesetz nicht gerade genau: Formell hatte er erst nach dem 24. 03. 1803, der Unterzeichnung des Reichsduputationshauptschlusses vom 25.02.1803 durch den Kaiser, das Recht zum Zugriff auf das Klostervermögen. Der einschlägige § 35 und die folgenden, die schließlich auf mehrfaches Drängen und besondere diplomatische Aktivitäten Bayerns in Frankreich aufgenommen wurden, enthält als „Kannbestimmung“ den Text:

„Alle Güter der fundierten Stifter  ... werden der freien und vollen Disposition der respektiven Landesherrn, sowohl zum Behuf des Aufwandes für Gottesdienst, Unterricht, und andere gemeinnützigen Anstalten, als zur Erleichterung ihrer Finanzen überlassen, unter dem bestimmten Vorbehalte der festen und bleibenden Ausstattung der Domkirchen, welche werden beibehalten werden, und der Pensionen für die aufgehobene Geistlichkeit nach den unten teils bemerkten, teils noch unverzüglich zu treffenden näheren Bestimmungen.“

Ferner führt der § 42 aus:

“Die Mannsklöster sind der Verfügung der Landesherrn oder neuen Besitzern unterworfen, welche sie nach freiem Belieben aufheben oder beibehalten können. Beiderlei Gattungen können nur mit Einwilligung der Landesherrn oder neuen Besitzers Novizen aufnehmen.“

Es ist hinreichend bekannt, dass der bayerische Staat bei der Durchführung der Beschlüsse den radikalsten Weg einschlug und alle Klöster säkularisierte, den Erlös keineswegs für die in § 35 genannten gemeinnützigen Zwecke verwendete, sondern ausschließlich der Staatskasse zuführte, die Verbindlichkeiten in schwindelnder Höhe (1799: ca 28 Mio fl.) aufwies. Außerdem ließ er auch keine Novizen zu. Pensionen wurden gezahlt. Noch Jahre danach bitten und streiten Mönche und Äbte über deren Höhe, die in mehreren Fällen ganz willkürlich festgelegt wurde und nicht selten zur Verarmung führte.

Aber der Staat griff schon vor Unterzeichnung des Reichsdeputationshauptschlusses auf dem Verwaltungsweg in den Besitzstand der Klöster ein.

Nach dem 12. Juli 1800 erschien in Ettal wie anderswo die sog. „Silberkommission“ oder  „Einheischungskommission“ und beschlagnahmte das entbehrliche Silber für die Münze in München. Vermutlich fiel schon dieser Aktion auch die berühmte Kipfinger Monstranz von Ettal zum Opfer, für die im Jahre 1703 das Kloster 14592 fl.  an den bekannten Weilheimer Silberschmid bezahlt hatte. Sie wird in den späteren Listen nicht aufgeführt.

Außerdem ließ der Kurfürst Max Joseph IV. die 57 ständischen Klöster und 7 Collegiatstifte durch Kommisäre  am 3.November 1802 unter seine definitive Verfügung stellen, wobei eine Untersuchung und Inventarisierung des Vermögens, Versiegelung von wichtigen Räumen und Verpflichtung der  Klosterbeamten auf den bayerischen Staat stattfand. Grundlage hierfür waren die „provisorischen Maßregeln“. Durch sie wurde die Säkularisation der ständischen Klöster praktisch eingeleitet. In Ettal erschien am 5. 11.1802 als Kommissär der schon bekannte Landrichter Thoma, nimmt die Bestände in (noch erhaltenen) Inventarlisten auf und unterzieht sie teilweise einer provisorischen Schätzung. Kassenbestände, Forderungen und Verbindlichkeiten, Silbermünzen und sonstige Preziosen werden genau festgehalten. Wichtige Räume wie Archiv und Bibliothek werden versiegelt. Die Klosterbeamten werden ihres Dienstes enthoben und in kurfürstliche Pflicht genommen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war den Klöstern klar, dass die Säkularisation für den bayerischen Staat beschlossene Sache war.

Selbstverständlich gab es noch andere Vorboten, die von den Klöstern wohl nicht richtig eingeschätzt wurden. Dazu gehörte die Amortisationsbewegung in der 2. Hälfte des 17. Jh., die vom Adel seinen Ausgang nahm. Sie sollte verhindern, dass die „Tote Hand“ weiterhin adeligen Grund aufkaufe. Die adeligen Landstände beschwerten sich auf dem Landtage darüber, dass die Klöster die schlechte wirtschaftliche Lage des Adels während und nach dem Krieg dazu ausnützten, um die in geringerem Werte stehenden Güter aufzukaufen und sich so bereicherten. So kam 1672 eine Verordnung zustande, die es den Klöstern verbot, adelige Landgüter zu erwerben. 1701 kommt es zu einem „Immobiliarverbot“: Schenkungen, Vermächtnisse, Gütererwerb bedürfen der landesherrlichen Zustimmung. Beachtung fand auch  eine Behauptung des Münchener Weinwirtes Lunglmayer 1763, wie durch Erbschaften die Klöster Geld dem wirtschaftlichen Verkehr entzögen. Es kommt schließlich zum Amortisationsgesetz vom 13.10. 1764, das den Klöstern und geistlichen Stiftungen u.a. Zuwendungen nur mehr in einer Höhe bis zu 2000 fl. gestattete.

Im benachbarten Österreich wurden Stimmen laut, die Klöster in der vorhandenen Zahl und im Hinblick auf ihren gegenwärtigen Nutzen für Kirche und Gesellschaft in Frage stellten.   Böse Zungen behaupteten, die Klöster seien Zufluchtstätten von Menschen geworden, die ohne viel Arbeit sehr gut leben wollten. Schon  Kaiserin Maria Theresia, die von dem Bewusstsein durchdrungen war, Schirmherrin der katholischen Kirche zu sein, begann in der 2. Hälfte des 18.Jh.mit Kirchenreformen, die dann Josef  II. nach seiner Wahl zum Kaiser 1762 mit einem starken Reformeifer fortsetzte. Er wollte eine im Geist der christlichen, jansenistisch beeinflussten Aufklärung reformierte katholische Kirche, die in weitgehender Unabhängigkeit von der Kurie ein geeignetes Instrument des Staatsregiments sein sollte. Ohne Zweifel war dabei die Klosterreform die einschneidendste. Mit ihr brach er die Macht der Klöster im „Klösterreich“. Von 1782 bis 1784 hob er etwa die Hälfte aller Frauen- und Männerklöster auf und die Übriggebliebenen mussten sich tiefe Eingriffe in ihr inneres klösterliches Leben gefallen lassen. Bis 1783 brachte der Verkauf der Klosterrealien 15 Millionen Gulden, die vollständig in den sog. Religionsfond eingebracht wurden. Dieser diente dem Ausbau der Schulen, kirchlichen und caritativen Zwecken. Alle Klöster, die sich mit Seelsorge und Schulen beschäftigten, blieben in vollem Umfang bestehen. Sie existieren heute noch. Sie unterhalten Schulen und betreuen Pfarreien.

Die österreichischen Vorgänge waren den bayerischen Prälatenklöstern sehr wohl bekannt. Sie blieben auch der bayerischen Regierung nicht verborgen. Geschah dies doch in den Landen des deutschen Kaisers. Eine wie immer geartete Aufhebung mussten die bayerischen Stifte spätestens nach 1782 befürchten.

Während Josef II. mehr an echten Kirchenreformen interessiert war und in deren Folge den Nutzen der Klöster an ihrem Beitrag für die Gesellschaft maß, ging es der bayerischen Regierung in ihrer Klosterpolitik hauptsächlich um Zugriffsmöglichkeiten auf das große Vermögen der Klöster und erst in zweiter Linie um Veränderung der Machtverhältnisse, keineswegs jedoch um Reformen. Das Aufhebungsverfahren, so urteilt Dietmar Stutzer,

„wird von zwei Merkmalen gekennzeichnet, wovon eines in dem völligen Verzicht auf politisches Handeln besteht. Der bayerische Staat wollte nichts umgestalten, wollte nicht vorhandene Strukturen reformieren und neue entstehen lassen, er wollte Sachgüter, die er an sich gezogen hatte, zu Geld machen und sonst nichts“. (S. 159)

Die Klöster hatten durch kluge Wirtschaft nicht nur immenses Vermögen angesammelt, sie beherrschten auch das Bildungswesen, Kunst, Musik und Wissenschaften. Dort befand sich der Staat noch im unterentwickelten Zustand. Seine Finanzen befanden sich zudem in solcher Unordnung, dass dem neuen Regenten keine zutreffenden Auskünfte über Einnahmen und Ausgaben und die hohen Schuldenlasten gegeben werden konnten.

Die öffentliche Meinung, angeheizt durch die aufklärerische, klösterfeindliche Presse, redete den Prälatenstand zur „Toten Hand“ herab, weil er nichts produziere sondern nur „verzehre“ und dem Staat „viele nützliche Glieder entziehe“. Überdies sei der Mönch von jeher ein Feind jeder gesunden Regierung usw. Mit solchen und noch fadenscheinigeren Argumenten wurden die Prälatenklöster – um ein Bild der Kriegssprache zu verwenden -  „sturmreif geschossen“.  Eine Gegenwehr hatte zu diesem Zeitpunkt auch aus heutiger Sicht kaum eine Chance.

Diese „Gegenwehr“ kam in Form eines ausführlichen Schreibens am 21.2.1802 als Antwort auf das kurfürstliche Dekret vom 25.1.1802 zustande, abgefasst von den hierfür gewählten Prälaten Abt Karl Klocker von Benediktbeuern und Abt Rupert Kornmann von Prüfening. Obwohl sich die überwiegende Zahl der Klostervorstände für eine Klage beim höchsten Verfassungsgericht aussprach, ließen es die Gewählten bei einem finanziellen Angebot  an den bayerischen Staat, um ihn von seinem Vorhaben abzubringen. Sie glaubten offensichtlich, dass nur noch in der Befriedigung des staatlichen Geldbedürfnisses eine letzte Chance liege. Sie hatten damit wohl nicht unrecht. Aber das Angebot von etwa 7 Millionen Gulden in Form einer Zwangsanleihe, das sind die Bruttoeinkünfte sämtlicher Klöster in zweieinhalb Jahren, hätte wohl die wirtschaftliche Grundlage der Klöster erheblich gefährdet. Dieses Angebot  ließ der Staat unbeantwortet. Der fahrende Zug der Aufhebung war nicht mehr aufzuhalten. Der Staat wollte Alles. Er könnte auch wie ein schlauer Kaufmann gedacht haben: Wenn 7 Millionen freiwillig angeboten werden, dann könnte mindestens das Doppelte erlöst werden. Eine Untersuchung von Luise Lioba Jörissen kommt zu dem Ergebnis, dass der Staat an der Säkularisation der Klöster einen Überschuss von 13.430.000 Gulden annähernd erlöste. In diesem Betrag sind alle jene Güter nicht eingeschlossen, die er bis heute in Händen hält: Gebäude, Grundstücke, Wälder, Seen und die nicht vernichteten oder verschleuderten  Kunstwerke oder Bücher. Sie wurden niemals bewertet oder geschätzt. Für den Staat ging unter diesem Gesichtspunkt die Rechnung offenbar auf. Es ist müßig, aus heutiger Sicht der Dinge zu fragen, welches Falschverhalten der Kirche und der geistlichen Stände zu einem solchen radikalen Eingriff in ihre Existenz und ihr Vermögen geführt haben. Die Ursachen liegen zweifellos auf beiden Seiten. Den Klöstern wird man bescheinigen müssen, dass sie die Dinge ohne rechtzeitig klar formuliertes Ziel viel zu lange treiben ließen, die Zeichen der Zeit falsch einschätzten und eine grundlegende Reform einfach verschliefen. Sie waren dem Illuminaten und radikalen Aufklärer Graf Maximilian Joseph v. Montgelas wehrlos ausgeliefert. Viel zu spät gesteht er, die Ausführung des Säkularisationsbefehles sei viel zu rücksichtslos und brutal gewesen. Solche Erklärungen klingen in der deutschen Geschichte bekannt. Weil er nicht an Reformen der Klöster, sondern erstlich an deren Existenz und Vermögen interessiert war, kam der österreichische Weg nicht in Frage.

Das zeigt auch die Behandlung des Adelsstandes, der durch die Konstitution von 1808 nur geringfügig in seinen alten Privilegien und in seinem Besitz überhaupt nicht beschnitten wurde. Dies hätte ja in erster Linie diejenigen getroffen, die in hohen Positionen der Regierung den Sturm auf die Klöster betrieben.

Durchführung der Säkularisation in Ettal

Die Durchführung der Säkularisation in Ettal lief ähnlich wie in anderen Klöstern in mehreren Phasen ab. Die Akten von Ettal sind nahezu vollständig erhalten.

Wie bereits erwähnt, fertigte der Landrichter Thoma gemäß den „provisorischen Maßregeln“ nach dem 3. November 1802 ein Inventarverzeichnis über das gesamte Inventar im Kloster, in den von Patres besetzten auswärtigen Pfarreien und in den vom Kloster in Eigenregie betriebenen Schwaigen und sonstigen Betrieben und Häusern an. Nach dem 18.3.1803 werden Möbel, Gemälde, Uhren, Spiegel, die sehr dilettantisch und ohne Sach- und Kunstverstand beschrieben werden,  für jedes Zimmer getrennt aufgelistet. Besonderes Augenmerk wird auf die „Preciosen“ in der „neuen Abtei“ gelegt. Alle verschiedenen Ringe, Pektorale und ein „Silber- und vergoldeter Chocolade-Aufsatz, der aber in jedem Falle dem Tit.. Prälaten angehörig ist“ finden so sehr die Aufmerksamkeit des kleinen Beamten, dass er Bett, Sessel, Tisch und Kommode etc. dabei übersieht, obwohl er in den anderen Zimmern solches Mobiliar erfasste.

Im „Tagebuch Joseph Mittermayers über seine Lustreise ... im Jahre 1796“  S. 35f  wird die Abtei so beschrieben:

„Ich, nachdem ich meinen Handkuss abgestattet hatte, nahm ich Gelegenheit, mich ein wenig in der Abtey umzusehen. Bis daher hatte ich von den Wohnzimmern eines Prälaten, weis nicht was für glänzenden Begriffe gehabt, und bildete mir ein, dass sie in allen Klöstern bis zur Verschwendung prächtig wären. Aber da fand ich durchaus das Gegentheil. Ich sah weiter nichts als vier rußige Wände, alte abgenützte Sessel, einen ganz allgemeinen Schreibtisch, viele altmodische Schränke mit Schubladen, wie sie in Registraturen zu seyn pflegten, und was mir in einer so kalten Gegend das Auffallendste war, einen um diese Zeit noch ungeheizten Ofen (14. Oktober). Mich fror es wie einen nassen Pudel ...“

Die Einrichtung in Ettal dürfte in den Repräsentationsräumen wohl standesgemäß gewesen sein, aber keinesfalls luxuriös. Die Klosterzellen werden überhaupt nicht erwähnt. Hier fand sich wohl nichts Erwähnenswertes, was zu sichern gewesen wäre. Umso genauer werden alles Kirchensilber, Kelche, Ziborien, Kruzifixe, Figuren, Ornate etc „in 4 Kästen“ der Sakristei aufgenommen. Küchensilber und -zinn nach Gewicht und Zahl wird am Ende aufgeführt. Diese Inventarisierung der im Kloster befindlichen Gegenstände war keineswegs vollständig, war aber sehr viel umfangreicher als jene Liste, mit der das nach München zur Versteigerung oder Münze transportierte Gut dokumentiert wurde.... Die Bibliothek wurde auftragsgemäß versiegelt. Um diese nach Brauchbarem zu untersuchen, wurde Johann Christoph von Aretin dann im Mai 1803  nach Ettal geschickt. Als Fachmann war er enttäuscht, waren doch die wertvollsten  Bücher durch den großen Brand von 1744 vernichtet worden. Der uns schon bekannte Mittermaier schreibt 1797:

“Die Bibliothek zu sehen muss es sich nicht einmal die Mühe lohnen, weil man uns davon keine Meldung machte.“ (S. 40)

Immerhin fand v. Aretin 5 Werke, die er für die im Aufbau begriffene Staatsbibliothek reservierte. Darunter auch „Kaiser Ludwigs Gebetbuch, mit schönen italienischen Miniaturen, MS. auf Pergament“.

An Bargeld werden 13 578 fl.25 ¾ Kr, „Aktivkapitalien“ 226 037 fl  13 Kr und Außenständen (Forderungen) 13 846 fl. 28 ¾ Kr aufgenommen. Die Getreidevorräte bestanden aus 50 Scheffel (Schl) Weizen, 680 Schl  „Korn u. Fesen“, 853 Schl Gerste, 1496 Schl Haber und  2 ¾  „Vietzen“ Erbsen. Der stattliche Viehbestand setzte sich zusammen aus 88 Pferden, 32 Füllen, 286 Rindern, 218 Schafen und 56 Schweinen. An „Fourage“ vermerkte man 8238 Ztr Heu (gutes Heu, Wiesheu, Grummet, Moosheu) und 1097 Ztr Stroh bzw. Streu. Diese Vorräte befanden sich im Maierhof beim Kloster und in den übrigen 5 Schwaigen, die das Kloster durch Angestellte bewirtschaftete (Dickelschwaige, Geisschwaige, Acheleschwaige, Schwaige Weghaus und Schwaige Staffelsee auf der Insel Wörth). Andere Schwaigen, die als Lehen gegen Geld- oder Naturalienabgabe vergeben waren, blieben außer Betracht (z.B. Linderschwaige, Schwaigrohr, Schwaige Buchwies u.a.). Sie sollten nur den Grundherren wechseln und der war nunmehr der Staat. Die Suche nach einem Münzkabinett war in Ettal Fehlanzeige.

Diese Aufstellung vom November 1802 war sehr oberflächlich und nicht im mindesten vollständig. Sie sollte wahrscheinlich dem Kloster vor der definitiven Enteignung den Eindruck erwecken, nichts könne von diesem Zeitpunkt an ohne Zustimmung des Staates veräußert werden. Ihr Wert liegt heute vor allem darin, dass sie einen ungefähren Einblick in die damalige Besitz- und Wirtschaftsstruktur bietet.

Als es dann in Ettal am 18.März 1803 zur Sache ging, wurde nicht nur genau inventarisiert, sondern unter Beiziehung von Fachleuten, zumeist Handwerkern aus der Umgebung, der Wert der einzelnen Güter, soweit sie nicht direkt in Staatsbesitz übergehen sollten, geschätzt und mit dem Schätzwert auf die Versteigerungslisten gesetzt. Ein großes Problem stellte sich in Ettal mit dem Nichtvorhandensein von Grundstücksgrößen heraus. Weil der Staat keine  Vermessungsfachmann senden konnte, wurde P. Eliland Erhartsberger von Benediktbeuern mit der Vermessung der Talgrundstücke beauftragt. Hier sollte es einigermaßen genau vor sich gehen, weil Grünflächen bei den Bauern begehrt waren und dafür zum Teil beachtliche Preise erzielt werden konnten. Er ermittelte für Ettal 1604 Quadratschuhe an Wiesenflächen, die das Kloster in Eigenwirtschaft hatte. Sehr viel oberflächlicher verfuhr man mit Waldflächen. Sie wurden in der Zeit vom 4. Mai bis 9. Juni 1803 vom Forstpersonal geschätzt und in Waldtabellen - aufgeteilt nach 7 Revieren - eingetragen. Nach diesen Aufzeichnungen besaß Kloster Ettal 40 517 Tgw. Wald. Unter den Prälatenklöstern Bayerns war Ettal der 2. größte Waldbesitzer. Dabei wären für nichtbewaldete Flächen wie Felsregionen, Wasserläufe,  Almen u.ä. noch mehrere tausend Tagwerk anzusetzen.

Mit der Schätzung der Gebäude waren die Beamten und Handwerker völlig überfordert. Sie schätzten die fast fertiggestellte Kirche mit „Kapelle“ und Kupferdach auf 46 000 fl, die übrigen Konventgebäude auf 34 600 fl, die Brauerei auf 7 800 fl, die Johannes Nepomuk Kapelle auf 150 fl, das „Tafernwirtshaus  78 x 61 x 25 Schuh ,  2 Zechstuben, 12 Gastzimmer, 2 Metzgen, 1 Küche, 1 Speisekammer, 1 gewölbter Keller .. 1000 fl. Dazugehörige Stallung, Stadl, Einlege 68 x 43 x 15 Schuh, teils gemauert  250 fl.“. In den etwa 70 Positionen kommt der Landrichter auf einen Gesamtwert von über 160 000 fl. Zu der Schätzliste gibt der Beamte folgendes interessante Gutachten ab: „In keinem Fall ist zu erwarten, dass beim Verkaufe auch nur die Hälfte der Schätzungssumme ad 81 600 fl  erlöset werden wird; obschon sich für einzelne Teile des Gebäudes einige Käufer finden möchten. Um also dieses große Gebäude auf einige Art zweckmäßig zu verwenden, so müsste aus Selbem ein Zentralkloster oder ein Arbeitshaus gemacht werden. Da es aber dem Klostergebäude an fließendem Wasser fehlt, so würde hier eine Manufaktur, bei welcher die hiesigen schönen Marmorsteine verarbeitet würden, nicht wohl bestehen können. Wenn also die Gebäude verwendet werden sollen, so kann dieses nur in der Eigenschaft eines Zentralklosters geschehen.

Man wird zwar auch hier einwenden können, dass in einer Einöde, wo die Viktualien alle herbeigeholet werden müssen, ein Zentralkloster nicht wohl bestehen könne. Allein hierauf ließe sich antworten, dass ein Zentralkloster aus politischen Rücksichten immer am nützlichsten in der Einöde stehen wird; und wenn auch der Transport der Viktualien in etwa beschwerlich ist, so steht doch in hiesiger Gebirgsgegend das Fleisch und Holz in desto wohlfeileren Preisen.“ Für den Beamten spielen offenbar „politische Rücksichten“ eine entscheidende Rolle. Er möchte „die Feinde jeder gesunden Regierung“ versteckt wissen.

Auf diesen Vorschlag geht München allerdings nicht ein. Ein Aussterbekloster barg immer die Gefahr, dass zu einem späteren Zeitpunkt klösterliches Leben wieder seinen Anfang nehmen könnte. Außerdem war zu diesem Zeitpunkt die Realisierung von Immobilien wesentlich vordringlicher. Aber die Verwertung der Immobilien zögerte sich längere Zeit hinaus, weil keine geeigneten bzw. zahlungsfähige Interessenten aufzutreiben waren.

Zunächst beschäftigte sich der Aufhebungskommissar mit dem Entfernen des zahlreichen Mobiliars. An 3 Versteigerungsterminen (27., 28., 29. April 1803) wurde überwiegend Vieh losgeschlagen. Der Erlös betrug 7 957 fl 3 ½ kr . Vielfach wurde das einfache bzw. wertlose Mobiliar der Mönchszellen den Patres überlassen. Zur Grundausstattung an Wäsche verblieben beispielsweise einem als Pfarrer eingesetzten Mönch 2 Bettüberzüge, das zuvor gebrauchte Tischzeug und Trinkgeschirr, 6 Servietten, 3 Handtücher und 6 Zinnteller. (L. Ober, S.277)

Soweit er aber Bücher aus der Klosterbibliothek entliehen  oder Gemälde von dort hatte, wurden diese beschlagnahmt. Wer einwandfreie Besitzansprüche nachweisen konnte (Erbschaft etc), durfte auch wertvollere Gegenstände behalten.

In Egling, wo P. Rupert Dätzl den Pfarrdienst von 1784 – 1817 versah, wurden die Aufhebungsgeschäfte dem Landgericht Mering übertragen. Am 22. März 1803 musste er mit Unterschrift das „Vorhandensein von  4 silbernen Kaffeelöffelchen“ bezeugen. Er starb dort verarmt am 11. Dezember 1817. (Glasthaner, In der Getreidekammer Altettals, in: Beiträge zur Geschichte Ettals, Nr.12. S.119).

Die bei Scheglmann aufgeführten Episoden,  Kindheitserinnerungen von Zeitzeugen,  klingen glaubwürdig:

„ ... in Ettal habe man den großen Küchenherd  8 Tage lang mit Büchern geheizt, und sie, die Ammergauer, die damals Buben waren, hätten um einen Kreuzer oder auch Groschen die Einbanddecken davon gekauft, um daraus Mannl zu schnitzeln.“ (S. 394)

Typisch ist auch dort der nicht näher belegbare Bericht:

“ ... und schubweise gings hinein in den Moloch mit den Pandekten und Dokumenten, und das Verbrennen wurde unter strenger Bewachung vollzogen. Ein altes Bäuerlein hat es damals als Knabe mitangesehen und hätte so gerne ein Bildchen gehabt, aber die Bewachung war zu aufmerksam. So hob der Junge in einem unbeobachteten Moment ein herabgefallenes Dokument auf. Nach seiner Beschreibung war es eine Urkunde aus dem 14. Jahrhundert mit vielen Siegeln behangen. Die Urkunde hat sich der Knabe eine Zeit lang aufgehoben und dann einmal aus dem Pergament sich ein Spielzeug gemacht und die Wachssiegel eingeschmolzen.“ (S. 394)

Im Pfarrarchiv von Bad Kohlgrub findet sich eine Notiz folgenden Inhalts:

“Sämtliche Bücher nahm man aus den Bibliotheken (von Ettal u. Rottenbuch) fort und fuhr sie nach München. Der Rest wurde 1804  auf 9 vierspännigen Wagen an die Papiermühle versteigert, der Zentner zu 52x. In Ettal heizte man tagelang mit den Bücher und Papieren die Öfen.“ (L. Ober, S. 276)

Verwertung der Immobilien

Die Verwertung der Immobilien von Kloster Ettal war sicher nicht einfach. Der Aufhebungskommissär war natürlich kein Immobilienfachmann. Andererseits behielt sich die Regierung die letzte Entscheidung über die Verwendung und Veräußerung vor.

Die Kirche mit Sakristei und den darüberliegenden Geschossen (Chorsaal, Kapitelsaal, Bibliothek) wurde in die Pfarrkirchenstiftung eingebracht und diente fortan als Pfarr- und Wallfahrtskirche. Pläne über deren Abbruch oder Verkauf wurden nie ernsthaft erwogen. Allerdings wurden die Chororgel  (Schegelmann, 389) und nach Gewicht (20 Kr p. Pfund) 6 Kirchenglocken sowie der größte Teil der Paramente und des Kirchensilbers verkauft.

Für die Klostergebäude fanden sich Interessenten. Doch entsprachen weder Preis noch Verwendungszweck den Vorstellungen der Regierung. Unter anderen suchte ein Tiroler 1804 die Gebäude für die Errichtung einer Messing- und Drahtfabrik und bewarb sich außerdem für größere Waldflächen und Erzschürfrechte. Sein Angebot in Höhe von 6 300 fl erschien der Regierung zu niedrig und die Zerstückelung der Gebäude nicht wünschenswert. Letzteres geschah dann trotzdem. Nachdem alle bisherigen Versuche einer Veräußerung des Klosterkomplexes ohne Kirche fehlgeschlagen waren, wurde für den 18. 12. 1809 eine Versteigerung in Ettal anberaumt, bei welcher 2 Interessenten 36 000 fl boten. Angenommen wurde schließlich das Nachangebot von Oberpostdirektionsrat von Elbling, der für Gebäude, Brauerei und landwirtschaftliche Gründe 38 000 fl z.T. in Raten bezahlte. Nicht zum Versteigerungsumfang gehörte der sog. Gästetrakt, den Pfarrei und Schule erhielten.

Die übrigen Klostergebäude wurden bereits im Sommer und Herbst 1803 an den Mann gebracht, so etwa das Wirtshaus am 10.8.1803 für 4020 fl, der Schweinestall für 200 fl, der Zieglstadel mit Zubehör für 283 fl. Am 25.7.1803 erlöste der Schafstall 170 fl, die Sägerei mit Mahlmühle 1218 fl und die Malzmühle mit Steinschneiderei 190 fl. Das Schlösschen in Baiersoien erzielte am 9. und 10.9.1803 103 fl. Es gab auch Käufer für das Holzerhäuschen beim Linder (20 fl), das Gerichtsdienerhaus in Huglfing (254 fl), das Jägerhaus in Eschenlohe (104 fl), den Fischkalter zu Oberammergau  (107 fl), das „Ballhaus“ (Warenhaus) zu Oberammergau (160 fl) und das Amtshaus zu Oberammergau (588 fl). Das Wohnhaus mit Garten des Richters zu Oberammergau erhielt auf Grund besonderer Beziehungen der Prälat von Rottenbuch für 2600 fl.

Das Schloss mit Nebengebäuden in Murnau erzielte in der Versteigerung am 27.1.1804 einen Preis von 6195 fl, wurde aber wegen Zahlungsunfähigkeit des Käufers im Juli 1804 erneut ausgeboten. Weil sich kein Käufer fand, übernahm es der Staat als Wohnung für den kurfürstlichen Forstbeamten. Für die restlichen Gebäude in Ettal wurden bei Verkäufen außerdem 18 497 fl  am 24.10.1803 erzielt.

Gut verkauft werden konnten die beiden Häuser in München in der Kaufingergasse 83 und in der Fürstenfeldergasse 57 an den Buchhändler Lentner für 23 100 fl. Sie hatten dem Kloster jährlich 796 fl an Miete gebracht. Das wertvollere Inventar daraus nahm der Staat an sich, der Rest erbrachte auf einer Versteigerung immerhin noch 431 fl 17 Kr.

Das Kloster besaß etwa 130 Bauernhöfe, die größtenteils als Lehen vergeben waren. Diese gingen in der Regel in den Besitz der „Pächter“ über mit der Auflage, dieselben Abgaben nunmehr in Geld an die Staatskasse abzuführen. Ähnlich wurden auch die Scharwerkspflichten, Fuhrleistungen und ähnliche Dienste gegen einmalige Geldzahlungen abgelöst.

5 ansehnliche Schwaigen bewirtschaftete das Kloster selbst. Dazu zählte die  Schwaige Staffelsee auf der Insel Wörth (ca 70 Tgw.). Sie wurde um 4 659 fl 11 Kr abgegeben. Die Schwaige Weghaus bei Eschenlohe brachte 7 333 fl. Nach wiederholtem Anlauf wurde die schöne Dickelschwaige zum Schätzpreis für 4 465 fl 57 Kr an den Mann gebracht. Auch die Achele Schwaige fand mit 12 000 fl einen Liebhaber. Auf gleiche Weise wurden auch Fischwässer und andere kleinere Besitzungen zu guten Preisen verkauft.

Natürlich wurden auch zahlreiche Wiesen und Weiden in Ettal und den Nachbarorten Oberammergau, Unterammergau, Kohlgrub (Kraggenau), Sojen, Huglfing und Eschenlohe das Tagwerk zu 25 bis 50 Gulden an kaufwillige Bauern abgegeben. Schattenhofer schreibt: „Die Feld und Wiesengründe des ehemaligen Klosters Ettal wurden daselbst sammentlich, obwohl sie sehr zahlreich sind, größtenteils gut verkauft. Den Beweis hievon liefern die beiliegenden acht Versteigerungslibelle, woraus sich zugleich ergibt, daß sie durchaus über den Schätzpreis und zwar im mehr als doppelten Verhältnis weggingen.“ (K L 205/41) Das bedeutet wohl auch, daß die Bauern unter dem Krummstab zu dieser Zeit nicht gerade arm waren.

Bei den ausländischen Besitzungen des Klosters in Nord- und Südtirol hatte der bayerische Staat das Nachsehen: Österreich stellte sich auf den Standpunkt, daß mit Erlöschen des Klosters das Gut herrenlos sei, und versteigerte sehr rasch die Liegenschaften, darunter zwei größere Weingüter in Obermais (Pienzenauerhof) und Tramin (Leuthnerhof). Die prächtigen Gebäude sind heute noch sehr eindrucksvoll und einen Besuch wert.

Es fällt schwer, alle die zahlreichen Besitzungen des Klosters und ihre ehemalige wirtschaftliche Bedeutung abzuschätzen. Es bleibt am Ende ein großes Staunen über die betriebswirtschaftliche Führung und komplizierte Logistik, die das Ganze in einem ausgeklügelten Netzwerk organisierte und zu einem wirtschaftlichen Erfolg zusammenführte. Es war offensichtlich ohne Computer und Wirtschaftsstudium möglich. Dabei war ein für uns fast undurchschaubares Steuersystem vor allem auf der Einnahmeseite unter Kontrolle zu behalten, wie auch bei der Abführung der Ständesteuer und zahlreicher Sonderabgaben des Klosters an die Staatskasse. Waren doch die Klöster die wichtigsten Steuerzahler für den Staat. Nicht zuletzt waren monatlich bzw. jährlich Löhne an über 100 Bedienstete zu zahlen und für deren Kost und Wohnung , auch Sondergratifikationen (Schuhe, Kleidung etc.) zu sorgen. Zugleich übernahm das Kloster auch Bankgeschäfte für ihre Untertanen mit Krediten, verzinslichen Einlagen und Sondernachlässen bei Brandfällen, Naturkatastrophen und Kriegsereignissen. Das Seminarium (höhere Schule ohne Berufsbindung) mit ca. 80 Schülern, die Ministrantenschule und die Betreuung der vielen auswärtigen Pfarrstellen erforderten nicht wenig Verwaltungsarbeit.

Folgen der Säkularisation

Dass nicht nur Kloster, sondern auch seine Untertanen durch die Enteignung von 1803 unsagbar gelitten haben, ist heute allgemein bekannt und braucht nicht weiter ausgeführt zu werden. Wenn König und Regierung am 2.Februar 1817 auf dem Hintergrund einer neuen Verfassung und eines drohenden Staatsbankrotts  den Hauptakteur der Säkularisationsbewegung Minister Montgelas entließen und später dann König Ludwig von den österreichischen und schweizer Benediktinerstiften Ordensleute (Benediktiner) für wiederzuerrichtende Klöster in Bayern erbat, dann darf man darin die Unsinnigkeit der Säkularisation zumindest in der durchgeführten Weise sehen.

Noch im selben Jahr (5.6.1817) kam nach mehreren vergeblichen Versuchen ein Konkordat zwischen Bayern und Rom zustande, um die kirchlichen Fragen zu klären. In Art. 7 gestand die bayerische Regierung den Klöstern ihre Daseinsberechtigung  und Niederlassungsmöglichkeit in Bayern zu. „Seine Königliche Majestät werden in Anbetracht der Vorteile, welche die religiösen Orden der Kirche und dem Staat gebracht und in der Folge auch noch bringen könnten und, um einen Beweis allerhöchst ihrer Bereitwilligkeit gegen den heiligen Stuhl zu geben, einige Klöster der geistlichen Orden beiderlei Geschlechts entweder zum Unterrichte der Jugend in der Religion und den Wissenschaften, oder zur Aushilfe in der Seelsorge oder zur Krankenpflege, im Benehmen mit dem heiligen Stuhl mit angemessener Dotation herstellen lassen.“ 

Aus heutiger Sicht darf man wohl feststellen, dass zwar die Orden in Bayern wieder Fuß fassen durften und zum Teil staatliche Unterstützung erhielten; eine „angemessene Dotation“ hat aber in den meisten Fällen nicht stattgefunden. In der Privatschulfinanzierung z.B. werden die Orden genauso ungenügend berücksichtigt wie alle anderen „privaten Schulträger“. Von einem „Säkularisationsbonus“ als „angemessene Dotation“ profitieren die Klöster und Orden bis heute nicht. Obwohl das Benediktinergymnasium Ettal 332 Schüler aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen unterrichtet, weigert sich dieser bisher, sich an den ungedeckten Kosten zu beteiligen. Und diese betragen jährlich weit über 500 000 EUR.  Auch haben die aufgehobenen Klöster keinen Anspruch auf die Einnahmen der bischöflichen Finanzkammern aus der Kirchensteuer, die zur Erfüllung kirchlich-öffentlicher Aufgaben zugestanden wurde. Es ist zumindest anerkennenswert, dass seit einigen Jahren die bayerischen Diözesen in unterschiedlicher, jedoch keineswegs ausreichender Weise die Schulklöster unterstützen. Im Bereich der Denkmalpflege verhält es sich genauso: Obgleich die Klöster eine übergroße Denkmalsubstanz zu erhalten haben, ist der Staat in der Regel nur bereit, Fördermittel in Höhe von 10 bis 20 % der Bausumme zu übernehmen, so wie er es bei allen denkmalpflegerischen Maßnahmen zu tun pflegt.

Natürlich erwarten die wiedererstandenen Klöster keine Rückgabe des alten Besitzes, wie es z.T. in den Ländern des ehemaligen Sozialismus nach der Wende geschehen ist, aber  eine „angemessene Dotation“ für ihre Aufgaben im Interesse unserer Gesellschaft ist 200 Jahre nach der Säkularisation anzumahnen, ehe manche ihrer öffentlichen Tätigkeiten den Diözesen und dem Staat zur unvermuteten Last werden.

P. Dr. Josef Kastner OSB (+)
Benediktinerabtei Ettal
18.03.2003