Der Angriff des bayerischen Staates
auf die Prälatenklöster
Die Säkularisation von Kloster Ettal -
18.03.1803
P. Josef Kastner (+), Ettal
Das
endgültige Aus für das Kloster Ettal kam am 18. März 1803 in der Gestalt des
Landrichters Theobald Thoma von Schwangau, der den Auftrag des Separates für
Klostersachen in der Tasche trug, das Kloster für erloschen zu erklären und
die endgültige Abwicklung der Auflösung zu organisieren. Abt und Mönche
versammelte er im Kapitelsaal, trug die Hiobsbotschaft vor und gab Anweisungen
und Verhaltensmaßregeln bekannt.
Der
Termin seiner Ankunft war streng geheimgehalten worden. Mit dem Überraschungseffekt
einer Polizeiaktion versuchte der Staat zu verhindern, dass Werte unbemerkt
beiseite geschafft wurden („Distraktionsgefahr“). Der durch Misswirtschaft
und Kriege ausgeblutete Staat brauchte dringend Geld. Dies erhoffte er durch die
Enteignung und anschließende Versteigerung des Klostervermögens „sämtlicher
ständischer Manns- und Frauenklöster der oberen alten Churlanden infolge höchsten
Reskripts 17. Hornung 1803“ in reichlichem Maße zu erhalten
(„Instruktion“ für die Aufhebungskommissare). So war Eile geboten und alles
zu tun, damit auch keine Diskussionen und Proteste bei der Bevölkerung entstünden,
die das Jahrhundertwerk in Frage stellen könnten.
In
seiner Not oder Eile nahm es der bayerische Staat mit Recht und Gesetz nicht
gerade genau: Formell hatte er erst nach dem 24. 03. 1803, der Unterzeichnung
des Reichsduputationshauptschlusses vom 25.02.1803 durch den Kaiser, das Recht
zum Zugriff auf das Klostervermögen. Der einschlägige § 35 und die folgenden,
die schließlich auf mehrfaches Drängen und besondere diplomatische Aktivitäten
Bayerns in Frankreich aufgenommen wurden, enthält als „Kannbestimmung“ den
Text:
„Alle
Güter der fundierten Stifter ...
werden der freien und vollen Disposition der respektiven Landesherrn, sowohl
zum Behuf des Aufwandes für Gottesdienst, Unterricht, und andere gemeinnützigen
Anstalten, als zur Erleichterung ihrer Finanzen überlassen, unter dem
bestimmten Vorbehalte der festen und bleibenden Ausstattung der Domkirchen,
welche werden beibehalten werden, und der Pensionen für die aufgehobene
Geistlichkeit nach den unten teils bemerkten, teils noch unverzüglich zu
treffenden näheren Bestimmungen.“
Ferner
führt der § 42 aus:
“Die
Mannsklöster sind der Verfügung der Landesherrn oder neuen Besitzern
unterworfen, welche sie nach freiem Belieben aufheben oder beibehalten können.
Beiderlei Gattungen können nur mit
Einwilligung der Landesherrn oder neuen Besitzers Novizen aufnehmen.“
Es
ist hinreichend bekannt, dass der bayerische Staat bei der Durchführung der
Beschlüsse den radikalsten Weg einschlug und alle Klöster säkularisierte, den
Erlös keineswegs für die in § 35 genannten gemeinnützigen Zwecke verwendete,
sondern ausschließlich der Staatskasse zuführte, die Verbindlichkeiten in
schwindelnder Höhe (1799: ca 28 Mio fl.) aufwies. Außerdem ließ er auch keine
Novizen zu. Pensionen wurden gezahlt. Noch Jahre danach bitten und streiten Mönche
und Äbte über deren Höhe, die in mehreren Fällen ganz willkürlich
festgelegt wurde und nicht selten zur Verarmung führte.
Aber
der Staat griff schon vor Unterzeichnung des Reichsdeputationshauptschlusses auf
dem Verwaltungsweg in den Besitzstand der Klöster ein.
Nach
dem 12. Juli 1800 erschien in Ettal wie anderswo die sog. „Silberkommission“
oder „Einheischungskommission“
und beschlagnahmte das entbehrliche Silber für die Münze in München.
Vermutlich fiel schon dieser Aktion auch die berühmte Kipfinger Monstranz von
Ettal zum Opfer, für die im Jahre 1703 das Kloster 14592 fl.
an den bekannten Weilheimer Silberschmid bezahlt hatte. Sie wird in den
späteren Listen nicht aufgeführt.
Außerdem
ließ der Kurfürst Max Joseph IV. die 57 ständischen Klöster und 7
Collegiatstifte durch Kommisäre am
3.November 1802 unter seine definitive Verfügung stellen, wobei eine
Untersuchung und Inventarisierung des Vermögens, Versiegelung von wichtigen Räumen
und Verpflichtung der Klosterbeamten
auf den bayerischen Staat stattfand. Grundlage hierfür waren die
„provisorischen Maßregeln“. Durch sie wurde die Säkularisation der ständischen
Klöster praktisch eingeleitet. In Ettal erschien am 5. 11.1802 als Kommissär
der schon bekannte Landrichter Thoma, nimmt die Bestände in (noch erhaltenen)
Inventarlisten auf und unterzieht sie teilweise einer provisorischen Schätzung.
Kassenbestände, Forderungen und Verbindlichkeiten, Silbermünzen und sonstige
Preziosen werden genau festgehalten. Wichtige Räume wie Archiv und Bibliothek
werden versiegelt. Die Klosterbeamten werden ihres Dienstes enthoben und in kurfürstliche
Pflicht genommen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war den Klöstern klar, dass
die Säkularisation für den bayerischen Staat beschlossene Sache war.
Selbstverständlich
gab es noch andere Vorboten, die von den Klöstern wohl nicht richtig eingeschätzt
wurden. Dazu gehörte die Amortisationsbewegung in der 2. Hälfte des 17. Jh.,
die vom Adel seinen Ausgang nahm. Sie sollte verhindern, dass die „Tote
Hand“ weiterhin adeligen Grund aufkaufe. Die adeligen Landstände beschwerten
sich auf dem Landtage darüber, dass die Klöster die schlechte wirtschaftliche
Lage des Adels während und nach dem Krieg dazu ausnützten, um die in
geringerem Werte stehenden Güter aufzukaufen und sich so bereicherten. So kam
1672 eine Verordnung zustande, die es den Klöstern verbot, adelige Landgüter
zu erwerben. 1701 kommt es zu einem „Immobiliarverbot“: Schenkungen, Vermächtnisse,
Gütererwerb bedürfen der landesherrlichen Zustimmung. Beachtung fand auch
eine Behauptung des Münchener Weinwirtes Lunglmayer 1763, wie durch
Erbschaften die Klöster Geld dem wirtschaftlichen Verkehr entzögen. Es kommt
schließlich zum Amortisationsgesetz vom 13.10. 1764, das den Klöstern und
geistlichen Stiftungen u.a. Zuwendungen nur mehr in einer Höhe bis zu 2000 fl.
gestattete.
Im
benachbarten Österreich wurden Stimmen laut, die Klöster in der vorhandenen
Zahl und im Hinblick auf ihren gegenwärtigen Nutzen für Kirche und
Gesellschaft in Frage stellten. Böse
Zungen behaupteten, die Klöster seien Zufluchtstätten von Menschen geworden,
die ohne viel Arbeit sehr gut leben wollten. Schon
Kaiserin Maria Theresia, die von dem Bewusstsein durchdrungen war,
Schirmherrin der katholischen Kirche zu sein, begann in der 2. Hälfte des
18.Jh.mit Kirchenreformen, die dann Josef II.
nach seiner Wahl zum Kaiser 1762 mit einem starken Reformeifer fortsetzte. Er
wollte eine im Geist der christlichen, jansenistisch beeinflussten Aufklärung
reformierte katholische Kirche, die in weitgehender Unabhängigkeit von der
Kurie ein geeignetes Instrument des Staatsregiments sein sollte. Ohne Zweifel
war dabei die Klosterreform die einschneidendste. Mit ihr brach er die Macht der
Klöster im „Klösterreich“. Von 1782 bis 1784 hob er etwa die Hälfte aller
Frauen- und Männerklöster auf und die Übriggebliebenen mussten sich tiefe
Eingriffe in ihr inneres klösterliches Leben gefallen lassen. Bis 1783 brachte
der Verkauf der Klosterrealien 15 Millionen Gulden, die vollständig in den sog.
Religionsfond eingebracht wurden. Dieser diente dem Ausbau der Schulen,
kirchlichen und caritativen Zwecken. Alle Klöster, die sich mit Seelsorge und
Schulen beschäftigten, blieben in vollem Umfang bestehen. Sie existieren heute
noch. Sie unterhalten Schulen und betreuen Pfarreien.
Die
österreichischen Vorgänge waren den bayerischen Prälatenklöstern sehr wohl
bekannt. Sie blieben auch der bayerischen Regierung nicht verborgen. Geschah
dies doch in den Landen des deutschen Kaisers. Eine wie immer geartete Aufhebung
mussten die bayerischen Stifte spätestens nach 1782 befürchten.
Während
Josef II. mehr an echten Kirchenreformen interessiert war und in deren Folge den
Nutzen der Klöster an ihrem Beitrag für die Gesellschaft maß, ging es der
bayerischen Regierung in ihrer Klosterpolitik hauptsächlich um Zugriffsmöglichkeiten
auf das große Vermögen der Klöster und erst in zweiter Linie um Veränderung
der Machtverhältnisse, keineswegs jedoch um Reformen. Das Aufhebungsverfahren,
so urteilt Dietmar Stutzer,
„wird
von zwei Merkmalen gekennzeichnet, wovon eines in dem völligen Verzicht auf
politisches Handeln besteht. Der bayerische Staat wollte nichts umgestalten,
wollte nicht vorhandene Strukturen reformieren und neue entstehen lassen, er
wollte Sachgüter, die er an sich gezogen hatte, zu Geld machen und sonst
nichts“. (S. 159)
Die
Klöster hatten durch kluge Wirtschaft nicht nur immenses Vermögen angesammelt,
sie beherrschten auch das Bildungswesen, Kunst, Musik und Wissenschaften. Dort
befand sich der Staat noch im unterentwickelten Zustand. Seine Finanzen befanden
sich zudem in solcher Unordnung, dass dem neuen Regenten keine zutreffenden Auskünfte
über Einnahmen und Ausgaben und die hohen Schuldenlasten gegeben werden
konnten.
Die
öffentliche Meinung, angeheizt durch die aufklärerische, klösterfeindliche
Presse, redete den Prälatenstand zur „Toten Hand“ herab, weil er nichts
produziere sondern nur „verzehre“ und dem Staat „viele nützliche Glieder
entziehe“. Überdies sei der Mönch von jeher ein Feind jeder gesunden
Regierung usw. Mit solchen und noch fadenscheinigeren Argumenten wurden die Prälatenklöster
– um ein Bild der Kriegssprache zu verwenden -
„sturmreif geschossen“. Eine
Gegenwehr hatte zu diesem Zeitpunkt auch aus heutiger Sicht kaum eine Chance.
Diese
„Gegenwehr“ kam in Form eines ausführlichen Schreibens am 21.2.1802 als
Antwort auf das kurfürstliche Dekret vom 25.1.1802 zustande, abgefasst von den
hierfür gewählten Prälaten Abt Karl
Klocker von Benediktbeuern und Abt Rupert Kornmann von Prüfening. Obwohl sich
die überwiegende Zahl der Klostervorstände für eine Klage beim höchsten
Verfassungsgericht aussprach, ließen es die Gewählten bei einem finanziellen
Angebot an den bayerischen Staat,
um ihn von seinem Vorhaben abzubringen. Sie glaubten offensichtlich, dass nur
noch in der Befriedigung des staatlichen Geldbedürfnisses eine letzte Chance
liege. Sie hatten damit wohl nicht unrecht. Aber das Angebot von etwa 7
Millionen Gulden in Form einer Zwangsanleihe, das sind die Bruttoeinkünfte sämtlicher
Klöster in zweieinhalb Jahren, hätte wohl die wirtschaftliche Grundlage der Klöster
erheblich gefährdet. Dieses Angebot ließ
der Staat unbeantwortet. Der fahrende Zug der Aufhebung war nicht mehr
aufzuhalten. Der Staat wollte Alles. Er könnte auch wie ein schlauer Kaufmann
gedacht haben: Wenn 7 Millionen freiwillig angeboten werden, dann könnte
mindestens das Doppelte erlöst werden. Eine Untersuchung von Luise Lioba Jörissen
kommt zu dem Ergebnis, dass der Staat an der Säkularisation der Klöster einen
Überschuss von 13.430.000 Gulden annähernd erlöste. In diesem Betrag sind
alle jene Güter nicht eingeschlossen, die er bis heute in Händen hält: Gebäude,
Grundstücke, Wälder, Seen und die nicht vernichteten oder verschleuderten
Kunstwerke oder Bücher. Sie wurden niemals bewertet oder geschätzt. Für
den Staat ging unter diesem Gesichtspunkt die Rechnung offenbar auf. Es ist müßig,
aus heutiger Sicht der Dinge zu fragen, welches Falschverhalten der Kirche und
der geistlichen Stände zu einem solchen radikalen Eingriff in ihre Existenz und
ihr Vermögen geführt haben. Die Ursachen liegen zweifellos auf beiden Seiten.
Den Klöstern wird man bescheinigen müssen, dass sie die Dinge ohne rechtzeitig
klar formuliertes Ziel viel zu lange treiben ließen, die Zeichen der Zeit
falsch einschätzten und eine grundlegende Reform einfach verschliefen. Sie
waren dem Illuminaten und radikalen Aufklärer Graf Maximilian Joseph v.
Montgelas wehrlos ausgeliefert. Viel zu spät gesteht er, die Ausführung des Säkularisationsbefehles sei viel zu rücksichtslos und brutal
gewesen. Solche Erklärungen klingen in der deutschen Geschichte bekannt. Weil
er nicht an Reformen der Klöster,
sondern erstlich an deren Existenz und Vermögen interessiert war, kam der österreichische
Weg nicht in Frage.
Das
zeigt auch die Behandlung des Adelsstandes, der durch die Konstitution von 1808
nur geringfügig in seinen alten Privilegien und in seinem Besitz überhaupt
nicht beschnitten wurde. Dies hätte ja in erster Linie diejenigen getroffen,
die in hohen Positionen der Regierung den Sturm auf die Klöster betrieben.

Durchführung der Säkularisation
in Ettal
Die Durchführung der
Säkularisation in Ettal lief ähnlich wie in anderen Klöstern in mehreren
Phasen ab. Die Akten von Ettal sind nahezu vollständig erhalten.
Wie
bereits erwähnt, fertigte der Landrichter Thoma gemäß den „provisorischen
Maßregeln“ nach dem 3. November 1802 ein Inventarverzeichnis über das
gesamte Inventar im Kloster, in den von Patres besetzten auswärtigen Pfarreien
und in den vom Kloster in Eigenregie betriebenen Schwaigen und sonstigen
Betrieben und Häusern an. Nach dem 18.3.1803 werden Möbel, Gemälde, Uhren,
Spiegel, die sehr dilettantisch und ohne Sach- und Kunstverstand beschrieben
werden, für jedes Zimmer getrennt
aufgelistet. Besonderes Augenmerk wird auf die „Preciosen“ in der „neuen
Abtei“ gelegt. Alle verschiedenen
Ringe, Pektorale und ein „Silber- und vergoldeter Chocolade-Aufsatz, der aber
in jedem Falle dem Tit.. Prälaten angehörig ist“ finden so sehr die
Aufmerksamkeit des kleinen Beamten, dass er Bett, Sessel, Tisch und Kommode etc.
dabei übersieht, obwohl er in den anderen Zimmern solches Mobiliar erfasste.
Im
„Tagebuch Joseph Mittermayers über seine Lustreise ... im Jahre 1796“
S. 35f wird die Abtei so
beschrieben:
„Ich,
nachdem ich meinen Handkuss abgestattet hatte, nahm ich Gelegenheit, mich ein
wenig in der Abtey umzusehen. Bis daher hatte ich von den Wohnzimmern eines Prälaten,
weis nicht was für glänzenden Begriffe gehabt, und bildete mir ein, dass sie
in allen Klöstern bis zur Verschwendung prächtig wären. Aber da fand ich
durchaus das Gegentheil. Ich sah weiter nichts als vier rußige Wände, alte
abgenützte Sessel, einen ganz allgemeinen Schreibtisch, viele altmodische
Schränke mit Schubladen, wie sie in Registraturen zu seyn pflegten, und was
mir in einer so kalten Gegend das Auffallendste war, einen um diese Zeit noch
ungeheizten Ofen (14. Oktober). Mich fror es wie einen nassen Pudel ...“
Die
Einrichtung in Ettal dürfte in den Repräsentationsräumen wohl standesgemäß
gewesen sein, aber keinesfalls luxuriös. Die Klosterzellen werden überhaupt
nicht erwähnt. Hier fand sich wohl nichts Erwähnenswertes, was zu sichern
gewesen wäre. Umso genauer werden alles Kirchensilber, Kelche, Ziborien,
Kruzifixe, Figuren, Ornate etc „in 4 Kästen“ der Sakristei aufgenommen. Küchensilber
und -zinn nach Gewicht und Zahl wird am Ende aufgeführt. Diese Inventarisierung
der im Kloster befindlichen Gegenstände war keineswegs vollständig, war aber
sehr viel umfangreicher als jene Liste, mit der das nach München zur
Versteigerung oder Münze transportierte Gut dokumentiert wurde.... Die
Bibliothek wurde auftragsgemäß versiegelt. Um diese nach Brauchbarem zu
untersuchen, wurde Johann Christoph von Aretin dann im Mai 1803
nach Ettal geschickt. Als Fachmann war er enttäuscht, waren doch die wertvollsten Bücher durch den großen Brand von 1744 vernichtet worden.
Der uns schon bekannte Mittermaier schreibt 1797:
“Die
Bibliothek zu sehen muss es sich nicht einmal die Mühe lohnen, weil man uns
davon keine Meldung machte.“ (S. 40)
Immerhin
fand v. Aretin 5 Werke, die er für die im Aufbau begriffene Staatsbibliothek
reservierte. Darunter auch „Kaiser Ludwigs Gebetbuch, mit schönen
italienischen Miniaturen, MS. auf Pergament“.
An
Bargeld werden 13 578 fl.25 ¾ Kr, „Aktivkapitalien“ 226 037 fl
13 Kr und Außenständen (Forderungen) 13 846 fl. 28 ¾ Kr aufgenommen.
Die Getreidevorräte bestanden aus 50 Scheffel (Schl) Weizen, 680 Schl
„Korn u. Fesen“, 853 Schl Gerste, 1496 Schl Haber und
2 ¾ „Vietzen“ Erbsen. Der stattliche Viehbestand setzte sich
zusammen aus 88 Pferden, 32 Füllen, 286 Rindern, 218 Schafen und 56 Schweinen.
An „Fourage“ vermerkte man 8238 Ztr Heu (gutes Heu, Wiesheu, Grummet,
Moosheu) und 1097 Ztr Stroh bzw. Streu. Diese Vorräte befanden sich im Maierhof
beim Kloster und in den übrigen 5 Schwaigen, die das Kloster durch Angestellte
bewirtschaftete (Dickelschwaige, Geisschwaige, Acheleschwaige, Schwaige Weghaus
und Schwaige Staffelsee auf der Insel Wörth). Andere Schwaigen, die als Lehen
gegen Geld- oder Naturalienabgabe vergeben waren, blieben außer Betracht (z.B.
Linderschwaige, Schwaigrohr, Schwaige Buchwies u.a.). Sie sollten nur den
Grundherren wechseln und der war nunmehr der Staat. Die Suche nach einem
Münzkabinett war in Ettal Fehlanzeige.
Diese
Aufstellung vom November 1802 war sehr oberflächlich und nicht im mindesten
vollständig. Sie sollte wahrscheinlich dem Kloster vor der definitiven
Enteignung den Eindruck erwecken, nichts könne von diesem Zeitpunkt an ohne
Zustimmung des Staates veräußert werden. Ihr Wert liegt heute vor allem darin,
dass sie einen ungefähren Einblick in die damalige Besitz- und
Wirtschaftsstruktur bietet.
Als
es dann in Ettal am 18.März 1803 zur Sache ging, wurde nicht nur genau
inventarisiert, sondern unter Beiziehung von Fachleuten, zumeist Handwerkern aus
der Umgebung, der Wert der einzelnen Güter, soweit sie nicht direkt in
Staatsbesitz übergehen sollten, geschätzt und mit dem Schätzwert auf die
Versteigerungslisten gesetzt. Ein großes Problem stellte sich in Ettal mit dem
Nichtvorhandensein von Grundstücksgrößen heraus. Weil der Staat keine
Vermessungsfachmann senden konnte, wurde P. Eliland Erhartsberger von
Benediktbeuern mit der Vermessung der Talgrundstücke beauftragt. Hier sollte es
einigermaßen genau vor sich gehen, weil Grünflächen bei den Bauern begehrt
waren und dafür zum Teil beachtliche Preise erzielt werden konnten. Er
ermittelte für Ettal 1604 Quadratschuhe an Wiesenflächen, die das Kloster in
Eigenwirtschaft hatte. Sehr viel oberflächlicher verfuhr man mit Waldflächen.
Sie wurden in der Zeit vom 4. Mai bis 9. Juni 1803 vom Forstpersonal geschätzt
und in Waldtabellen - aufgeteilt nach 7 Revieren - eingetragen. Nach diesen
Aufzeichnungen besaß Kloster Ettal 40 517 Tgw. Wald. Unter den Prälatenklöstern
Bayerns war Ettal der 2. größte Waldbesitzer. Dabei wären für nichtbewaldete
Flächen wie Felsregionen, Wasserläufe, Almen
u.ä. noch mehrere tausend Tagwerk anzusetzen.
Mit
der Schätzung der Gebäude waren die Beamten und Handwerker völlig überfordert.
Sie schätzten die fast fertiggestellte Kirche mit „Kapelle“ und Kupferdach
auf 46 000 fl, die übrigen Konventgebäude auf 34 600 fl, die Brauerei auf 7
800 fl, die Johannes Nepomuk Kapelle auf 150 fl, das „Tafernwirtshaus
78 x 61 x 25 Schuh , 2
Zechstuben, 12 Gastzimmer, 2 Metzgen, 1 Küche, 1 Speisekammer, 1 gewölbter
Keller .. 1000 fl. Dazugehörige Stallung, Stadl, Einlege 68 x 43 x 15 Schuh,
teils gemauert 250 fl.“. In den
etwa 70 Positionen kommt der Landrichter auf einen Gesamtwert von über 160 000
fl. Zu der Schätzliste gibt der Beamte folgendes interessante Gutachten ab:
„In keinem Fall ist zu erwarten, dass beim Verkaufe auch nur die Hälfte der
Schätzungssumme ad 81 600 fl erlöset
werden wird; obschon sich für einzelne Teile des Gebäudes einige Käufer
finden möchten. Um also dieses große Gebäude auf einige Art zweckmäßig zu
verwenden, so müsste aus Selbem ein Zentralkloster oder ein Arbeitshaus gemacht
werden. Da es aber dem Klostergebäude an fließendem Wasser fehlt, so würde
hier eine Manufaktur, bei welcher die hiesigen schönen Marmorsteine verarbeitet
würden, nicht wohl bestehen können. Wenn also die Gebäude verwendet werden
sollen, so kann dieses nur in der Eigenschaft eines Zentralklosters geschehen.
Man
wird zwar auch hier einwenden können, dass in einer Einöde, wo die Viktualien
alle herbeigeholet werden müssen, ein Zentralkloster nicht wohl bestehen könne.
Allein hierauf ließe sich antworten, dass ein Zentralkloster aus politischen Rücksichten
immer am nützlichsten in der Einöde stehen wird; und wenn auch der Transport
der Viktualien in etwa beschwerlich ist, so steht doch in hiesiger Gebirgsgegend
das Fleisch und Holz in desto wohlfeileren Preisen.“ Für den Beamten spielen
offenbar „politische Rücksichten“ eine entscheidende Rolle. Er möchte
„die Feinde jeder gesunden Regierung“ versteckt wissen.
Auf
diesen Vorschlag geht München allerdings nicht ein. Ein Aussterbekloster barg
immer die Gefahr, dass zu einem späteren Zeitpunkt klösterliches Leben wieder
seinen Anfang nehmen könnte. Außerdem war zu diesem Zeitpunkt die Realisierung
von Immobilien wesentlich vordringlicher. Aber die Verwertung der Immobilien zögerte
sich längere Zeit hinaus, weil keine geeigneten bzw. zahlungsfähige
Interessenten aufzutreiben waren.
Zunächst
beschäftigte sich der Aufhebungskommissar mit dem Entfernen des zahlreichen
Mobiliars. An 3 Versteigerungsterminen (27., 28., 29. April 1803) wurde überwiegend
Vieh losgeschlagen. Der Erlös betrug 7 957 fl 3 ½ kr . Vielfach wurde das
einfache bzw. wertlose Mobiliar der Mönchszellen den Patres überlassen. Zur
Grundausstattung an Wäsche verblieben beispielsweise einem als Pfarrer
eingesetzten Mönch 2 Bettüberzüge, das zuvor gebrauchte Tischzeug und
Trinkgeschirr, 6 Servietten, 3 Handtücher und 6 Zinnteller. (L. Ober, S.277)
Soweit
er aber Bücher aus der Klosterbibliothek entliehen
oder Gemälde von dort hatte, wurden diese beschlagnahmt. Wer
einwandfreie Besitzansprüche nachweisen konnte (Erbschaft etc), durfte auch
wertvollere Gegenstände behalten.
In
Egling, wo P. Rupert Dätzl den Pfarrdienst von 1784 – 1817 versah, wurden die
Aufhebungsgeschäfte dem Landgericht Mering übertragen. Am 22. März 1803 musste
er mit Unterschrift das „Vorhandensein von
4 silbernen Kaffeelöffelchen“ bezeugen. Er starb dort verarmt am 11.
Dezember 1817. (Glasthaner, In der Getreidekammer Altettals, in: Beiträge zur
Geschichte Ettals, Nr.12. S.119).
Die
bei Scheglmann aufgeführten Episoden, Kindheitserinnerungen
von Zeitzeugen, klingen glaubwürdig:
„
... in Ettal habe man den großen Küchenherd
8 Tage lang mit Büchern geheizt, und sie, die Ammergauer, die damals
Buben waren, hätten um einen Kreuzer oder auch Groschen die Einbanddecken
davon gekauft, um daraus Mannl zu schnitzeln.“ (S. 394)
Typisch
ist auch dort der nicht näher belegbare Bericht:
“
... und schubweise gings hinein in den Moloch mit den Pandekten und
Dokumenten, und das Verbrennen wurde unter strenger Bewachung vollzogen. Ein
altes Bäuerlein hat es damals als Knabe mitangesehen und hätte so gerne ein
Bildchen gehabt, aber die Bewachung war zu aufmerksam. So hob der Junge in
einem unbeobachteten Moment ein herabgefallenes Dokument auf. Nach seiner
Beschreibung war es eine Urkunde aus dem 14. Jahrhundert mit vielen Siegeln
behangen. Die Urkunde hat sich der Knabe eine Zeit lang aufgehoben und dann
einmal aus dem Pergament sich ein Spielzeug gemacht und die Wachssiegel
eingeschmolzen.“ (S. 394)
Im
Pfarrarchiv von Bad Kohlgrub findet sich eine Notiz folgenden Inhalts:
“Sämtliche
Bücher nahm man aus den Bibliotheken (von Ettal u. Rottenbuch) fort und fuhr
sie nach München. Der Rest wurde 1804 auf
9 vierspännigen Wagen an die Papiermühle versteigert, der Zentner zu 52x. In
Ettal heizte man tagelang mit den Bücher und Papieren die Öfen.“ (L. Ober,
S. 276)

Verwertung der Immobilien
Die
Verwertung der Immobilien von Kloster Ettal war sicher nicht einfach. Der
Aufhebungskommissär war natürlich kein Immobilienfachmann. Andererseits
behielt sich die Regierung die letzte Entscheidung über die Verwendung und Veräußerung
vor.
Die Kirche mit Sakristei und den darüberliegenden Geschossen (Chorsaal,
Kapitelsaal, Bibliothek) wurde in die Pfarrkirchenstiftung eingebracht und
diente fortan als Pfarr- und Wallfahrtskirche. Pläne über deren Abbruch oder
Verkauf wurden nie ernsthaft erwogen. Allerdings wurden die Chororgel
(Schegelmann, 389) und nach Gewicht (20 Kr p. Pfund) 6 Kirchenglocken
sowie der größte Teil der Paramente und des Kirchensilbers verkauft.
Für
die Klostergebäude fanden sich Interessenten. Doch entsprachen weder
Preis noch Verwendungszweck den Vorstellungen der Regierung. Unter anderen
suchte ein Tiroler 1804 die Gebäude für die Errichtung einer Messing- und
Drahtfabrik und bewarb sich außerdem für größere Waldflächen und Erzschürfrechte.
Sein Angebot in Höhe von 6 300 fl erschien der Regierung zu niedrig und die
Zerstückelung der Gebäude nicht wünschenswert. Letzteres geschah dann
trotzdem. Nachdem alle bisherigen Versuche einer Veräußerung des
Klosterkomplexes ohne Kirche fehlgeschlagen waren, wurde für den 18. 12. 1809
eine Versteigerung in Ettal anberaumt, bei welcher 2 Interessenten 36 000 fl
boten. Angenommen wurde schließlich das Nachangebot von Oberpostdirektionsrat
von Elbling, der für Gebäude, Brauerei und landwirtschaftliche Gründe 38 000
fl z.T. in Raten bezahlte. Nicht zum Versteigerungsumfang gehörte der sog. Gästetrakt,
den Pfarrei und Schule erhielten.
Die
übrigen Klostergebäude wurden bereits im Sommer und Herbst 1803 an den Mann
gebracht, so etwa das Wirtshaus am 10.8.1803 für 4020 fl, der Schweinestall für
200 fl, der Zieglstadel mit Zubehör für 283 fl. Am 25.7.1803 erlöste der
Schafstall 170 fl, die Sägerei mit Mahlmühle 1218 fl und die Malzmühle mit
Steinschneiderei 190 fl. Das Schlösschen in Baiersoien erzielte am 9. und
10.9.1803 103 fl. Es gab auch Käufer für das Holzerhäuschen beim Linder (20
fl), das Gerichtsdienerhaus in Huglfing (254 fl), das Jägerhaus in Eschenlohe
(104 fl), den Fischkalter zu Oberammergau (107
fl), das „Ballhaus“ (Warenhaus) zu Oberammergau (160 fl) und das Amtshaus zu
Oberammergau (588 fl). Das Wohnhaus mit Garten des Richters zu Oberammergau
erhielt auf Grund besonderer Beziehungen der Prälat von Rottenbuch für 2600
fl.
Das
Schloss mit Nebengebäuden in Murnau erzielte in der Versteigerung am 27.1.1804
einen Preis von 6195 fl, wurde aber wegen Zahlungsunfähigkeit des Käufers im
Juli 1804 erneut ausgeboten. Weil sich kein Käufer fand, übernahm es der Staat
als Wohnung für den kurfürstlichen Forstbeamten. Für die restlichen Gebäude
in Ettal wurden bei Verkäufen außerdem 18 497 fl
am 24.10.1803 erzielt.
Gut
verkauft werden konnten die beiden Häuser in München in der Kaufingergasse 83
und in der Fürstenfeldergasse 57 an den Buchhändler Lentner für 23 100 fl.
Sie hatten dem Kloster jährlich 796 fl an Miete gebracht. Das wertvollere
Inventar daraus nahm der Staat an sich, der Rest erbrachte auf einer
Versteigerung immerhin noch 431 fl 17 Kr.
Das
Kloster besaß etwa 130 Bauernhöfe, die größtenteils als Lehen vergeben
waren. Diese gingen in der Regel in den Besitz der „Pächter“ über mit der
Auflage, dieselben Abgaben nunmehr in Geld an die Staatskasse abzuführen. Ähnlich
wurden auch die Scharwerkspflichten, Fuhrleistungen und ähnliche Dienste gegen
einmalige Geldzahlungen abgelöst.
5
ansehnliche Schwaigen bewirtschaftete das Kloster selbst. Dazu zählte die Schwaige Staffelsee auf der Insel Wörth (ca 70 Tgw.). Sie
wurde um 4 659 fl 11 Kr abgegeben. Die Schwaige Weghaus bei Eschenlohe brachte 7
333 fl. Nach wiederholtem Anlauf wurde die schöne Dickelschwaige zum Schätzpreis
für 4 465 fl 57 Kr an den Mann gebracht. Auch die Achele Schwaige fand mit 12
000 fl einen Liebhaber. Auf gleiche Weise wurden auch Fischwässer und andere
kleinere Besitzungen zu guten Preisen verkauft.
Natürlich
wurden auch zahlreiche Wiesen und Weiden in Ettal und den Nachbarorten
Oberammergau, Unterammergau, Kohlgrub (Kraggenau), Sojen, Huglfing und
Eschenlohe das Tagwerk zu 25 bis 50 Gulden an kaufwillige Bauern abgegeben.
Schattenhofer schreibt: „Die Feld und Wiesengründe des ehemaligen Klosters
Ettal wurden daselbst sammentlich, obwohl sie sehr zahlreich sind, größtenteils
gut verkauft. Den Beweis hievon liefern die beiliegenden acht
Versteigerungslibelle, woraus sich zugleich ergibt, daß sie durchaus über den
Schätzpreis und zwar im mehr als doppelten Verhältnis weggingen.“ (K L
205/41) Das bedeutet wohl auch, daß die Bauern unter dem Krummstab zu dieser
Zeit nicht gerade arm waren.
Bei
den ausländischen Besitzungen des Klosters in Nord- und Südtirol hatte der
bayerische Staat das Nachsehen: Österreich stellte sich auf den Standpunkt, daß
mit Erlöschen des Klosters das Gut herrenlos sei, und versteigerte sehr rasch
die Liegenschaften, darunter zwei größere Weingüter in Obermais (Pienzenauerhof)
und Tramin (Leuthnerhof). Die prächtigen Gebäude sind heute noch sehr
eindrucksvoll und einen Besuch wert.
Es fällt
schwer, alle die zahlreichen Besitzungen des Klosters und ihre ehemalige
wirtschaftliche Bedeutung abzuschätzen. Es bleibt am Ende ein großes Staunen
über die betriebswirtschaftliche Führung und komplizierte Logistik, die das
Ganze in einem ausgeklügelten Netzwerk organisierte und zu einem
wirtschaftlichen Erfolg zusammenführte. Es war offensichtlich ohne Computer und
Wirtschaftsstudium möglich. Dabei war ein für uns fast undurchschaubares
Steuersystem vor allem auf der Einnahmeseite unter Kontrolle zu behalten, wie
auch bei der Abführung der Ständesteuer und zahlreicher Sonderabgaben des
Klosters an die Staatskasse. Waren doch die Klöster die wichtigsten
Steuerzahler für den Staat. Nicht zuletzt waren monatlich bzw. jährlich Löhne
an über 100 Bedienstete zu zahlen und für deren Kost und Wohnung , auch
Sondergratifikationen (Schuhe, Kleidung etc.) zu sorgen. Zugleich übernahm das
Kloster auch Bankgeschäfte für ihre Untertanen mit Krediten, verzinslichen
Einlagen und Sondernachlässen bei Brandfällen, Naturkatastrophen und
Kriegsereignissen. Das Seminarium (höhere Schule ohne Berufsbindung) mit ca. 80
Schülern, die Ministrantenschule und die Betreuung der vielen auswärtigen
Pfarrstellen erforderten nicht wenig Verwaltungsarbeit.

Folgen der Säkularisation
Dass
nicht nur Kloster, sondern auch seine Untertanen durch die Enteignung von 1803
unsagbar gelitten haben, ist heute allgemein bekannt und braucht nicht weiter
ausgeführt zu werden. Wenn König und Regierung am 2.Februar 1817 auf dem
Hintergrund einer neuen Verfassung und eines drohenden Staatsbankrotts
den Hauptakteur der Säkularisationsbewegung Minister Montgelas entließen
und später dann König Ludwig von den österreichischen und schweizer
Benediktinerstiften Ordensleute (Benediktiner) für wiederzuerrichtende Klöster
in Bayern erbat, dann darf man darin die Unsinnigkeit der Säkularisation
zumindest in der durchgeführten Weise sehen.
Noch
im selben Jahr (5.6.1817) kam nach mehreren vergeblichen Versuchen ein Konkordat
zwischen Bayern und Rom zustande, um die kirchlichen Fragen zu klären. In Art.
7 gestand die bayerische Regierung den Klöstern ihre Daseinsberechtigung und Niederlassungsmöglichkeit in Bayern zu. „Seine Königliche
Majestät werden in Anbetracht der Vorteile, welche die religiösen Orden der
Kirche und dem Staat gebracht und in der Folge auch noch bringen könnten und,
um einen Beweis allerhöchst ihrer Bereitwilligkeit gegen den heiligen Stuhl zu
geben, einige Klöster der geistlichen Orden beiderlei Geschlechts entweder zum
Unterrichte der Jugend in der Religion und den Wissenschaften, oder zur Aushilfe
in der Seelsorge oder zur Krankenpflege, im Benehmen mit dem heiligen Stuhl mit
angemessener Dotation herstellen lassen.“
Aus
heutiger Sicht darf man wohl feststellen, dass zwar die Orden in Bayern wieder
Fuß fassen durften und zum Teil staatliche Unterstützung erhielten; eine
„angemessene Dotation“ hat aber in den meisten Fällen nicht stattgefunden.
In der Privatschulfinanzierung z.B. werden die Orden genauso ungenügend berücksichtigt
wie alle anderen „privaten Schulträger“. Von einem „Säkularisationsbonus“
als „angemessene Dotation“ profitieren die Klöster und Orden bis heute
nicht. Obwohl das Benediktinergymnasium Ettal 332 Schüler aus dem Landkreis
Garmisch-Partenkirchen unterrichtet, weigert sich dieser bisher, sich an den
ungedeckten Kosten zu beteiligen. Und diese betragen jährlich weit über 500
000 EUR. Auch haben die
aufgehobenen Klöster keinen Anspruch auf die Einnahmen der bischöflichen
Finanzkammern aus der Kirchensteuer, die zur Erfüllung kirchlich-öffentlicher
Aufgaben zugestanden wurde. Es ist zumindest anerkennenswert, dass seit einigen
Jahren die bayerischen Diözesen in unterschiedlicher, jedoch keineswegs
ausreichender Weise die Schulklöster unterstützen. Im Bereich der
Denkmalpflege verhält es sich genauso: Obgleich die Klöster eine übergroße
Denkmalsubstanz zu erhalten haben, ist der Staat in der Regel nur bereit, Fördermittel
in Höhe von 10 bis 20 % der Bausumme zu übernehmen, so wie er es bei allen
denkmalpflegerischen Maßnahmen zu tun pflegt.
Natürlich
erwarten die wiedererstandenen Klöster keine Rückgabe des alten Besitzes, wie
es z.T. in den Ländern des ehemaligen Sozialismus nach der Wende geschehen ist,
aber eine „angemessene
Dotation“ für ihre Aufgaben im Interesse unserer Gesellschaft ist 200 Jahre
nach der Säkularisation anzumahnen, ehe manche ihrer öffentlichen Tätigkeiten
den Diözesen und dem Staat zur unvermuteten Last werden.
P. Dr. Josef Kastner OSB (+)
Benediktinerabtei Ettal
18.03.2003